HONDURAS. Der Fall: Ein auf die Situation in Mittelamerika spezialisiertes Mitglied des weltweiten Netzwerks „Journalists in Distress“ JiD erfährt von Todesdrohungen gegen eine honduranische Journalistin. Von ihr ist bekannt, dass sie schon seit längerer Zeit über ein Drogenkartell in Tegucigalpa recherchiert. Über die Koordinationsstelle von JiD in Toronto wird die Information verbreitet: Welche Hilfe kann für die Journalistin organisiert werden, was, falls sie möglicherweise in einem anderen Land untertauchen muss? Brauchen sie und ihre Angehörigen finanzielle Hilfe? Wer könnte in Deutschland für einen begrenzten Zeitraum die verfolgte Journalistin aufnehmen, die Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte oder die Heinrich-Böll-Stiftung? Könnte sie politisches Asyl in Deutschland beantragen? Kennt man Journalistinnen, die sich in Mittelamerika gut auskennen und gegebenenfalls einen Hintergrundbericht schreiben können? Natürlich ändern diese Aktivitäten wenig an der eingeschränkten Presse- und Meinungsfreiheit gerade in mittelamerikanischen Staaten. Diese Einwände gegen humanitäre Hilfe sind nicht unberechtigt. Trotzdem sind sie wichtig, um eine Kollegin, die bei ihren einschlägigen Recherchen ihr Leben riskiert, zu schützen.
Zu wissen, dass am anderen Ende der Welt Kolleginnen und Kollegen an einen denken, während man in einer gefährlichen Recherche steckt – und sei es nur mit einer E-Mail – kann schon eine große moralische Unterstützung bedeuten. Es ist nun einmal so: Man muss gar nicht unbedingt immer Geld sammeln und versenden.
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Erschienen in Ausgabe 04/202013 in der Rubrik „Rubriken“ auf Seite 6 bis 6 Autor/en: Carl Wilhelm Macke, Jhj. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.