Journalisten, die selbstständig sind, also als sogenannte umsatzsteuerliche Kleinunternehmer arbeiten, sind zum Jahresende gut beraten, sich ihre Zahlen anzuschauen – und mögliche steuerliche Vorteile herauszufinden. Drei mögliche Wege sind Gewinnerhöhung, Gewinnreduzierung und Umsatzbegrenzung.
1. Möglichkeiten der Gewinnreduzierung
a) Kostenerhöhungen:
* Vorziehen von Reparaturen
* Vorziehen des Kaufs von Büromaterial, Porto u. ä.
* Vorziehen von Anschaffungen bis netto 410 Euro (GWG)
* Vorziehen und Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung November und/oder Dezember; die Zahlung muss bis spätestens 19.12.2011 beim Finanzamt eingegangen sein
b) Reduzierung von
Einnahmen:
* Rechnungen später schreiben
* mit einigen Auftraggebern vereinbaren, dass sie erst im Jahr 2012 die Rechnungen begleichen
2. Sinn einer Gewinnerhöhung
Sie kann sinnvoll sein in folgenden Situationen:
* im Jahr 2011 habe ich geringere Gewinne, weil ich nur teilweise arbeitete
* das Jahr 2011 war ein schwaches wirtschaftliches Jahr; für das Jahr 2012 erwarte ich aufgrund vorhandener Aufträge ein sehr gutes Jahr.
Möglich wird das, indem man Betriebsausgaben wie etwa den Kauf von Büromaterial reduziert oder verschiebt. Andererseits können auch Einnahmen wenn möglich vorgezogen werden, indem man bittet, in Form von Abschlägen bezahlt zu werden.
Zu beachten ist, dass regelmäßige Zahlungen (z. B. Miete, Umsatzsteuer) bis zum 19.12.2011 oder nach dem 11.01.2012 erfolgen müssen; ansonsten wird die Verschiebung nicht anerkannt: z. B. möchte ich die Miete von Januar bereits im Dezember steuerlich wirksam haben; so muss ich sie spätestens bis zum 19.12.2011 gezahlt haben. Eine Zahlung am 22.12.2011 würde steuerlich nicht dem Jahr 2011 sondern dem Jahr 2012 zugerechnet.
3. Umsatzverschiebung für nebenberufliche Journalisten
Falls ich umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bin und weiterhin ohne Umsatzsteuer arbeiten möchte, darf mein Umsatz (bezogen auf das ganze Jahr) maximal 17.500 Euro erreichen. Somit muss ich unbedingt meinen Umsatz für 2011 addieren und die letzten Rechnungen dürfen erst nach dem 10.01.2012 bei mir eingehen.
Zum Abschluss möchte ich noch auf einen weitverbreiteten Irrtum in Sachen Abschreibungsstrategie hinweisen: Wenn ich einen PKW für netto 30.000 Euro kaufe, kann ich monatlich nur 500 Euro abschreiben. Selbst beim Höchststeuersatz von fast 50 Prozent ergibt dies lediglich eine Steuerersparnis in Höhe von 250 Euro. Wer nun überlegt, eine solche Investition zu tätigen, um sie steuerlich geltend zu machen, sollte sich die Relation noch einmal vor Augen führen: Den 30.000 Euro steht unter Umständen eine Steuerersparnis von gerade einmal 250 Euro gegenüber.
Erschienen in Ausgabe 12/2011 in der Rubrik „Praxis“ auf Seite 69 bis 69 Autor/en: Kristina Kern. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.