Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich zwar auf ihrer Sitzung Mitte Oktober in Dresden auf die 12. Novelle des Rundfunkstaatsvertrags geeinigt. Doch schon jetzt steht fest: Wenn dieses Regelwerk für ARD, ZDF und das Deutschlandradio greift, was im Mai 2009 so weit sein soll, wird zwischen den öffentlich-rechtlichen Anstalten und Privatsendern wie Verlegern weiter heftig gestritten werden.
Vor allem der sogenannte Drei-Stufen-Test wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiter in der Kritik stehen. Mit dem neuen Verfahren sollen gebührenfinanzierte Angebote für das Internet und digitale Kanäle unter anderem darauf geprüft werden, ob sie die Privaten im Wettbewerb behindern würden. Das Problem: Der Test soll nach dem Entwurf, auf den sich die Länderchefs einstimmig geeinigt haben, von den Rundfunkräten durchgeführt werden. Die aber sind von Politikern durchsetzt und für senderfreundliche Entscheidungen bekannt.
Der von allen Seiten anerkannte Mainzer Medienrechtler Dieter Dörr hat alternativ eine Kommission gefordert, die nicht mit Politikern, sondern mit Wissenschaftlern besetzt ist. Der aktuelle Entwurf, den die Länderchefs im Dezember unterzeichen wollen und der dann alle 16 Länderparlamente passieren muss, sieht jedoch lediglich vor, dass die Gremien externe Experten mit Gutachten beauftragen müssen. Die Entscheidung darüber, ob ein neues gebührenfinanziertes Angebot den Markt verzerren könnte, sollen aber in letzter Instanz nur sie selbst treffen.
Die Sender-Gremien haben bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie diese Verantwortung nicht sonderlich ernst nehmen. Das eindrucksvollste Beispiel war der Drei-Stufen-Test für die im Mai gestartete ARD-Mediathek: Zwar ist dem für Internetprojekte der ARD zuständigen Rundfunkrat des SWR zugutezuhalten, dass er diesen Test freiwillig, da vor Verabschiedung des neuen Staatsvertrags, vollzog. Bei der Beurteilung der Marktlage haben sich die Rundfunkräte aber nur auf ein Dossier aus Presseberichten gestützt, statt Konkurrenten und Experten anzuhören.
Weil ähnlich laxe Tests zu befürchten sind, bereiten sich die Privaten darauf vor, nach ersten Drei-Stufen-Tests die EU-Kommission anzurufen, die das Verfahren von den Ländern gefordert hatte. Gefällt ihr die Umsetzung nicht, etwa weil die Gremien nicht objektiv entscheiden sollten, könnte sie ihr einst unter Auflagen eingestelltes Wettbewerbsverfahren wieder aufnehmen. Dann müsste mit einer nächsten Novelle des Staatsvertrags nachgebessert werden und der Streit um die digitale Expansion (Verlegerjargon) von ARD und ZDF würde aufflammen.
Schon jetzt tobt aber ein heftiger Streit zumindest in einem der verfeindeten Lager, nämlich im Zeitungsverlegerverband BDZV. Weil der in einer ersten Reaktion auf den Dresdner Beschluss mitteilte, damit leben zu können, schrieb Verleger Alfred Neven DuMont (u. a. Kölner Stadt-Anzeiger und Frankfurter Rundschau) an BDZV-Präsident Helmut Heinen, er habe eine breite Abstimmung der Position vermisst. Er kritisiere die Staatsvertragsnovelle sehr wohl, weil weitgehend den Interessen der Rundfunkanstalten entsprochen werden soll. Mit Blick auf die ausgebliebene Abstimmung innerhalb des BDZV sprach DuMont von einer grundsätzlichen Gefahr für die Zukunft unseres Verbands. Daniel Bouhs
Erschienen in Ausgabe 11/2008 in der Rubrik „Rubriken“ auf Seite 8 bis 8. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.