der Mainzer verfassungsrechtler Dieter Dörr setzt sich aus Überzeugung für einen neuen ZDF-Staatsvertrag ein, der politische Machtdemonstrationen wie die gegen Ex-Chefredakteur Brender zumindest viel schwerer machen würde. Den ZDF-Staatsvertrag hält der renommierte Medienrechtler für verfassungswidrig, weil die Gremien nach seiner Bewertung zu staatsnah besetzt sind. Die Klageschrift für ein Normenkontrollverfahren hat er bereits geschrieben.
Ob sie die Verfassungsrichter allerdings auch zu lesen bekommen werden, war Anfang März noch ungewiss. Denn dafür müsste das Gericht von mindestens einem Viertel der Bundestagsabgeordneten angerufen werden. Die Grünen haben die Initiative dazu ergriffen. Die parlamentarische Linke macht mit. Trotzdem fehlt Tabea Rößner, der medienpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Initiatorin des Normenkontrollverfahrens, für die Klage noch mindestens ein Dutzend weiterer Unterstützer. Die Grünen werden sie einzeln, in allen Fraktionen anzuwerben versuchen, wenn sich die SPD nicht doch noch bald insgesamt anschließt.
Aber für diese will Kurt Beck lieber zusammen mit der CDU eine einvernehmliche Korrektur des ZDF-Staatsvertrages durch alle Bundesländer erreichen. Seit Ende Februar ist erst einmal eine Arbeitsgruppe unter Federführung der hessischen und rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten damit befasst. Sie soll zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 25. März Vorschläge präsentieren.
In dieser Kombination Koch-Beck ist allerdings zu erwarten, dass ein Ergebnis wohl noch hinter den Beckschen Änderungsvorschlägen bliebe. Selbst wenn das mehr Staatsfreiheit beim ZDF bedeuten könnte, wäre es allerdings längst nicht so viel, wie bei einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten wäre. Dank der SPD hätte sich der ZDF-Chef-Koch mit dem Brender-Bashing seine Suppe dann wohl nur leicht versalzen.
Erschienen in Ausgabe 03/2010 in der Rubrik „Medien“ auf Seite 57 bis 57 Autor/en: Axel Buchholz. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.