Im Mai 2009 soll der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten. Dahinter steht die Gebrauchsanweisung für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Um die Novelle dieses Gesetzes wurde heftig gerungen, denn: Mit den inzwischen von den Ministerpräsidenten ausgehandelten Änderungen musste geregelt werden, was die gebührenfinanzierten Sender im Internet dürfen – und was nicht. Der Entwurf, der mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Länderparlamenten ratifiziert wird, sieht vor: ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen sich grundsätzlich im Netz bewegen. Anders als bisher, wo nur die Höhe der Investitionen geregelt war, dürfen die Sender aber nur noch Angebote starten, die sich auf konkrete Sendungen beziehen. Dafür dürfen sie nur maximal sieben Tage online stehen. Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichem Inhalt sind ausgenommen. Ausnahmen werden zudem erlaubt, dürften sogar die Regel sein. Denn auf Druck der EU-Kommission wurde der sogenannte Drei-Stufen-Test konzipiert.
Er soll prüfen, ob bestehende und geplante Angebote 1) dem Auftrag von ARD und ZDF entsprechen, 2) einen publizistischen Mehrwert bieten und damit überhaupt nötig sind, und 3) Privatsender und Verleger nicht unnötig behindern. Mit diesem Testverfahren kann die Sieben-Tage-Frist ausgehebelt werden. Zuständig für das Verfahren werden die sendereigenen Gremien sein. (siehe Interview) dan
Erschienen in Ausgabe 01+02/2009 in der Rubrik „Medien“ auf Seite 53 bis 53. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.