Urheberrecht: Was Medienprofis jetzt für ihr Geld tun können
1. Was ist die rechtliche Ausgangslage?
Vor knapp zwei Jahren beschloss der Gesetzgeber, dass Urheber „an den Einnahmen des Presseverlegers aus der Nutzung seiner Rechte nach § 87g Absatz 1 [Urheberrechtsgesetz] angemessen, mindestens zu einem Drittel, zu beteiligen“ sind. Das heißt, von dem Geld, das die großen US-Tech-Konzerne wie Google oder Facebook nach dem neuen Presseleistungsschutzrecht an die Verlage für die Einbindung von deren Inhalten auf ihren Plattformen zahlen müss(t)en, steht Journalistinnen und Journalisten ein beträchtlicher Anteil zu. Die Verwertungsgesellschaft Corint Media, die die Leistungsschutzrechte von 223 Privatsendern und mehr als 350 digitalen Verlagsangeboten vertritt, geht von Zahlungsansprüchen der Urheber „im hohen zweistelligen Millionenbereich“ aus, wenn man die Lizenzgebühren zugrunde legt, die sie im Namen der Verlage fordert. Für viele Kolleginnen und Kollegen stünde somit jährlich eine Summe zu Buche, die an die Ausschüttungen der VG Wort heranreicht.
2. Wo liegt dann das Problem?
Google erkennt das Leistungsschutzrecht nicht an, zahlt aber im Gegensatz zu Facebook einzelnen Verlagen trotzdem einen Obolus unter dem Etikett „Google News Showcase“ oder „Extended News Previews“. Kritiker sehen darin vor allem ein perfides Mittel des Konzerns, um die Verlage von weiteren Forderungen abzuhalten. Die Beträge dürften aber deutlich geringer sein als das, was Corint Media für seine Verlagsmandanten fordert. Über die Vertragsinhalte schweigen die Beteiligten jedoch. Mehrere Dutzend Verlage mit insgesamt rund 500 Online-Angeboten sollen laut Google bereits an Bord sein. Auch Microsoft hat dem Vernehmen nach Individualvereinbarungen mit Medienhäusern getroffen.
Das Bundeskartellamt hat „Google News Showcase“ Ende vergangenen Jahres unter Auflagen genehmigt, was die Sache für die Urheber nicht einfacher macht. Eine der größten Hürden ist derzeit, dass nicht klar ist, um welche Beträge es überhaupt geht. „Die Einzeldeals sind extrem problematisch“, sagt DJV-Sprecher Hendrik Zörner. „Ausgerechnet Medienunternehmen, die gegenüber anderen stets Transparenz einfordern, hüllen sich bei diesem Thema in eisernes Schweigen. Google sowieso. Deshalb wissen wir nicht, welche Summen bisher geflossen sind. Klar ist aber: Es sind Gelder für Werke von Urhebern, deren Beteiligung daran zwingend ist.“ Ganz so klar ist das jedoch nicht: Da es sich etwa bei „Google News Showcase“ offiziell eben nicht um Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht handelt, werden wohl erst Gerichte für Klarheit sorgen müssen. Davon geht man selbst bei Corint Media aus.
3. Wer würde das Geld überhaupt auszahlen?
4. Was sagen eigentlich die Verlage?
5. Was können Journalistinnen und Journalisten jetzt tun?
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