Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 27. Februar 2007 entschieden
1. Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln.
2. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses im Sinne des § 353 b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus, um einen (…) Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. (1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06)
Erschienen in Ausgabe 4/2007 in der Rubrik „Medien“ auf Seite 26 bis 26. © Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Für Fragen zur Nutzung der Inhalte wenden Sie sich bitte direkt an die Redaktion.